Unsere Kurse sind als Gesundheitskurse nach §20 SGB (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung) qualitätsgeprüft und zertifiziert. Daher kann ein Zuschuss bei  allen gesetzlichen und manchen privaten Krankenkassen beantragt werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten unsere Kursgebühren abzüglich eines Eigenanteils. Einige erstatten sogar die vollen Kursgebühren. Je nach Krankenkasse werden 1 bis 2 Kurse pro Jahr bezuschusst. Die Kursgebühren werden zu Beginn des Kurses von Ihnen an uns entrichtet. Nach erfolgter Kursteilnahme können Sie von uns eine Teilnahmebestätigung erhalten, mit der Sie dann die Erstattung der Kursgebühren bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse überweist den Erstattungsbetrag dann auf Ihr Konto.

Private Krankenkassen

Die Erstattung der Kursgebühren hängt von Ihrem Wahltarif und Ihrer Krankenkasse ab. Nähere Informationen, ob unsere Kursgebühren erstatten werden können, erteilt Ihnen Ihre private Krankenkasse.